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Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) – Förderung Lüftungsanlagen

Feb. 09, 2021
Die Bundesförderung für effiziente Gebäude - Einzelmaßnahmen (BEG EM) zielt darauf ab, Investitionen in Einzelmaßnahmen anzustoßen, um zum einen die Energieeffizienz und den Anteil erneuerbarer Energien am Endenergieverbrauch für Wärme und Kälte in Gebäuden in Deutschland zu steigern und die CO2-Emissionen des Gebäudesektors in Deutschland zu senken. Dies beinhaltet unter anderem bauliche und Anlagentechnische Maßnahmen zur Verbesserung der Energieeffizienz raumlufttechnischer Anlagen in Nichtwohngebäuden.

Was wird gefördert?
Gefördert werden unter anderem bauliche und anlagentechnische Maßnahmen zur Verbesserung der Energieeffizienz raumlufttechnischer Anlagen in Wohn- und Nichtwohngebäuden. Es werden grundsätzlich alle Maßnahmen gefördert, die unmittelbar für die Ausführung und Funktionstüchtigkeit erforderlich sind. Dies umfasst das Material sowie den fachgerechten Einbau und die Einregulierung durch die jeweiligen Fachunternehmen, darunter beispielhaft Folgendes:
  • Erneuerung und Instandsetzung von Luftleitungen
  • Luftdichtheitsmessung, wie mit unserem Luftdichtheitsprüfgerät MEZ-DUCT-TESTER
  • Einbau von RLT-Geräten

Welche Voraussetzungen sind zu erfüllen?

Bedarfsgeregelte Zu- und Abluftsysteme mit Wärmerückgewinnung, die Feuchte-, Kohlendioxid- oder Mischgasgeführt geführt sind. Die Anlage muss so ausgelegt sein, dass bei Auslegungsvolumenstrom die auf das Fördervolumen bezogene elektrische Ventilatorleistung je Ventilator den Grenzwert der Kategorie SFP 3 nach DIN 16798- 3:2017-11 nicht überschreitet (Validierungslastbedingung). Das Luftleitungsnetz muss der Dichtheitsklasse B entsprechen und mit der Durchführung einer Luftdichtheitsmessung nachgewiesen werden.

 

 

Wer wird gefördert?

  • Unternehmen, einschließlich kommunaler Unternehmen
  • gemeinnützige Organisationen, einschließlich Kirchen
  • Freiberufler
  • und viele weitere


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09 Feb., 2021
Im Rahmen der Bundesförderung Corona-gerechte Um- und Aufrüstung von raumlufttechnischen Anlagen in öffentlichen Gebäuden und Versammlungsstätten, werden seit dem 20. Oktober 2020 Maßnahmen an bestehenden stationären, zentralen raumlufttechnischen Anlagen (RLT-Anlagen) gefördert. Die Maßnahmen sollen dazu beitragen, dass Infektionsrisiko, ausgehend von potenziell virusbeladenen Aerosolen, durch unzureichende Lüftung in geschlossenen Räumen zu senken.
von websitebuilder 14 Okt., 2020
Mit der Weiterbildung von Frau Suzan Dold haben wir uns das Fachwissen zu den wichtigsten Neuerungen der DIN 1946-6 Lüftungskonzept angeeignet. Bei Fragen können sie sich gern an uns wenden!
Lüftungsreinigung in Zeiten von Corona
von websitebuilder 22 Mai, 2020
Wir müssen der Realität ins Auge schauen: Die COVID-Pandemie wird uns noch eine ganze Zeit lang begleiten.
Relaunch artec GmbH
von websitebuilder 22 Mai, 2020
Seit der Gründung der aertec GmbH 2012 sind wir kontinuierlich gewachsen und haben uns als Top-Dienstleister weit über die Region hinaus einen Namen gemacht.
von websitebuilder 22 Mai, 2020
Die aertec GmbH wächst und entwickelt sich weiter.
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