Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) – Förderung Lüftungsanlagen
9. Februar 2021
Die Bundesförderung für effiziente Gebäude - Einzelmaßnahmen (BEG EM) zielt darauf ab, Investitionen in Einzelmaßnahmen anzustoßen, um zum einen die Energieeffizienz und den Anteil erneuerbarer Energien am Endenergieverbrauch für Wärme und Kälte in Gebäuden in Deutschland zu steigern und die CO2-Emissionen des Gebäudesektors in Deutschland zu senken. Dies beinhaltet unter anderem bauliche und Anlagentechnische Maßnahmen zur Verbesserung der Energieeffizienz raumlufttechnischer Anlagen in Nichtwohngebäuden.
Was wird gefördert?
Gefördert werden unter anderem bauliche und anlagentechnische Maßnahmen zur Verbesserung der Energieeffizienz raumlufttechnischer Anlagen in Wohn- und Nichtwohngebäuden. Es werden grundsätzlich alle Maßnahmen gefördert, die unmittelbar für die Ausführung und Funktionstüchtigkeit erforderlich sind. Dies umfasst das Material sowie den fachgerechten Einbau und die Einregulierung durch die jeweiligen Fachunternehmen, darunter beispielhaft Folgendes:
- Erneuerung und Instandsetzung von Luftleitungen
- Luftdichtheitsmessung, wie mit unserem Luftdichtheitsprüfgerät MEZ-DUCT-TESTER
- Einbau von RLT-Geräten
Welche Voraussetzungen sind zu erfüllen?
Bedarfsgeregelte Zu- und Abluftsysteme mit Wärmerückgewinnung, die Feuchte-, Kohlendioxid- oder Mischgasgeführt geführt sind. Die Anlage muss so ausgelegt sein, dass bei Auslegungsvolumenstrom die auf das Fördervolumen bezogene elektrische Ventilatorleistung je Ventilator den Grenzwert der Kategorie SFP 3 nach DIN 16798- 3:2017-11 nicht überschreitet (Validierungslastbedingung). Das Luftleitungsnetz muss der Dichtheitsklasse B entsprechen und mit der Durchführung einer Luftdichtheitsmessung nachgewiesen werden.
Wer wird gefördert?
- Unternehmen, einschließlich kommunaler Unternehmen
- gemeinnützige Organisationen, einschließlich Kirchen
- Freiberufler
- und viele weitere

Im Rahmen der Bundesförderung Corona-gerechte Um- und Aufrüstung von raumlufttechnischen Anlagen in öffentlichen Gebäuden und Versammlungsstätten, werden seit dem 20. Oktober 2020 Maßnahmen an bestehenden stationären, zentralen raumlufttechnischen Anlagen (RLT-Anlagen) gefördert. Die Maßnahmen sollen dazu beitragen, dass Infektionsrisiko, ausgehend von potenziell virusbeladenen Aerosolen, durch unzureichende Lüftung in geschlossenen Räumen zu senken.