Die Reinigung von Lüftungsanlagen ist gesetzlich vorgeschrieben
Richtlinien und DIN-Normen
Der Gesetzgeber legt in der Arbeitsstättenverordnung fest (ArbStättV § 3a Abs. 13.6 Lüftung), dass raumlufttechnische Anlagen so gewartet und instandgehalten werden müssen, dass von ihnen keine gesundheitliche Gefahr ausgeht. Dafür ist der Betreiber verantwortlich.
Die Grundlage unserer Arbeit sind die gesetzlichen Vorschriften und DIN-Normen. Bei der Hygieneinspektion und Wartung einer Lüftungsanlage stellen wir für unsere Kunden eine Unbedenklichkeitsbescheinigung, ein Brandschutztestat bzw. ein Hygienetestat aus.
Dies ist für unsere Kunden unerlässlich und wichtig, denn nur so können sie im Schadensfall belegen, dass sie ihre Betreiberpflichten nicht verletzt haben!
Brandschutz
Verschmutzte Luftkanäle sind nicht nur unhygienisch, sondern bergen auch eine hohe Brandgefahr.
Dies betrifft vor allem auch die Verschmutzung durch Fett, wie sie in Küchenabluftanlagen vorliegt. Deshalb ist eine Lüftungsreinigung auch unter dem Aspekt des Brandschutzes von elementarer Wichtigkeit. Wir haben in unserer täglichen Arbeit den Brandschutz und die gesetzlichen Vorschriften und Normen (z.B. DIN 4102-6 und DIN EN 15423) stets im Blick.
Bei ordnungsgemäßen Wartungsintervallen erhalten unsere Kunden ein Brandschutztestat – so sind sie haftungsrechtlich auf der sicheren Seite, falls doch etwas passieren sollte.