Richtlinien

Die Reinigung von Lüftungsanlagen ist gesetzlich vorgeschrieben

Richtlinien und DIN-Normen

Der Gesetzgeber legt in der Arbeitsstättenverordnung fest (ArbStättV § 3a Abs. 13.6 Lüftung), dass raumlufttechnische Anlagen so gewartet und instandgehalten werden müssen, dass von ihnen keine gesundheitliche Gefahr ausgeht. Dafür ist der Betreiber verantwortlich.
Die Grundlage unserer Arbeit sind die gesetzlichen Vorschriften und DIN-Normen. Bei der Hygieneinspektion und Wartung einer Lüftungsanlage stellen wir für unsere Kunden eine Unbedenklichkeitsbescheinigung, ein Brandschutztestat bzw. ein Hygienetestat aus. 
Dies ist für unsere Kunden unerlässlich und wichtig, denn nur so können sie im Schadensfall belegen, dass sie ihre Betreiberpflichten nicht verletzt haben!
  • VDI 6022

    Die Richtlinie VDI 6022 vom Verein Deutscher Ingenieure betrifft die hygienischen Wartungsstandards aller Räume oder Aufenthaltsbereiche in Räumen, in denen sich Personen mehr als 30 Tage pro Jahr oder regelmäßig länger als 2 Stunden pro Tag aufhalten. 

    In dieser Richtlinie ist im Wesentlichen festgelegt, dass bei der Benutzung einer Lüftungsanlage die Raumluft nicht schlechter sein darf als die Außenluft. Hierfür ist der Betreiber verantwortlich. 

    Eine Lüftungsanlage mit Befeuchtung muss alle zwei Jahre, ohne Befeuchtung alle drei Jahre, professionell überprüft werden. Jede Hygieneinspektion muss dokumentiert und archiviert werden.

  • VDI 2052

    Die Richtlinie VDI 2052 betrifft die Wartungspflichten im Betrieb von Küchen und anderen Räumen, in denen Speisen gelagert und zubereitet werden. Durch diese Richtlinie soll nicht nur die hygienische Unbedenklichkeit der Lüftungsanlage, sondern auch der Brandschutz sichergestellt werden. Lüftungshauben müssen täglich auf Ablagerungen geprüft werden, Lüftungsdecken monatlich. Abluftleitungen, Ventilatoren etc. müssen mindestens halbjährlich geprüft und ggf. gereinigt werden. Jede Inspektion und Reinigung muss in einem Protkoll dokumentiert sein. 

  • DIN 18017-3 und DIN 18017-1

    Die DIN-Norm 18017-3 betrifft vor allem Entlüftungsanlagen mit Ventilatoren in innenliegenden Bädern und Toiletten, aber auch fensterlose Abstellräume oder Küchen. In dieser Norm ist festgesetzt, dass genauso viel frische Außenluft in den Raum einströmen muss wie hinausströmt. Die Abluftanlage muss regelmäßig professionell auf hygienische Unbedenklichkeit inspiziert und gewartet werden. 


    Die DIN-Norm 18017-1 betrifft die Lüftung von innenliegenden Bädern als Einzelschachtanlage ohne Ventilator.


  • DIN 1946-6

    Diese DIN-Norm beschreibt Lüftungskonzepte in Neubauten und bei Renovierungen, z.B. legt sie die nötigen Mindestanforderungen bei der Frischluftzufuhr fest

Brandschutz

Verschmutzte Luftkanäle sind nicht nur unhygienisch, sondern bergen auch eine hohe Brandgefahr. Dies betrifft vor allem auch die Verschmutzung durch Fett, wie sie in Küchenabluftanlagen vorliegt. Deshalb ist eine Lüftungsreinigung auch unter dem Aspekt des Brandschutzes von elementarer Wichtigkeit. Wir haben in unserer täglichen Arbeit den Brandschutz und die gesetzlichen Vorschriften und Normen (z.B. DIN 4102-6 und DIN EN 15423) stets im Blick.
Bei ordnungsgemäßen Wartungsintervallen erhalten unsere Kunden ein Brandschutztestat – so sind sie haftungsrechtlich auf der sicheren Seite, falls doch etwas passieren sollte. 
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